veröffentlicht von manuel.ungersböck am 02. Jan 2012 - 08:20
Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßenwird mit 1. Jänner
2012 die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt. Dieser Beschluss ist
im Ministerrat vom 24. Mai 2011 gefallen.
WAS IST DIE RETTUNGSGASSE?
Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeuge die Durchfahrt zu ermöglichen.
- Bei 2-streifigen Straßenabschnitten:
Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet in der Mitte eine Gasse zu bilden - Bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten:
Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden.
WELCHE VORTEILE BRINGT UNS DIE RETTUNGSGASSE?
Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallort
- rascheres Eintreffen und Vorankommen der Einsatzfahrzeuge
- breitere Zufahrtsmöglichkeiten für schwerere Einsatz- und Bergefahrzeuge
- keine Behinderung der Zufahrt durch liegen gebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens
Schnellere Versorgung von Verletzten
- Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus Deutschland)
- 1 Minute = 10 Prozent mehr Überlebenschance. Das heißt die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40 Prozent.
Quelle: www.bmvit.gv.at www.rettungsgasse.at